Gemäß Arbeitsschutzgesetz ist es eine der grundlegenden Aufgaben und Pflichten eines Unternehmens, Mitarbeiter vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Das Arbeitsschutzgesetz gibt vor, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen, sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und zu dokumentieren.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit helfen Ihnen dabei sich im Dschungel der Gesetze, Normen und Verordnungen zurechtzufinden. Wir bieten Ihnen eine umfassende Begleitung und Unterstützung bei der Durchführung der physischen Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Unternehmen an.
Die Gesunderhaltung aller Mitarbeiter mit ihren persönlichen Leistungsvoraussetzungen steht genauso im Fokus, wie die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Senkung des Haftungsrisikos für die Geschäftsleitung und die Führungskräfte.
Das Arbeitsschutzgesetz und die Bildschirmarbeits-verordnung verpflichtet Unternehmen zu einer professionellen Gefährdungsbeurteilung der Bildschirm-arbeitsplätze. Ein optimal gestalteter Arbeitsplatz, eine professionelle Arbeitsorganisation, sowie geschulte Mitarbeiter sind die Voraussetzung für effektives und gesundes Arbeiten.
Die Projektgruppe besteht meist aus Führungskräften, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten und Vertrauenspersonen für Schwerbehinderte.